Infrastruktur und Regelwerke
Für die "Öffentliche Serviceeinrichtung Bahnpark Augsburg" gelten folgende Regelwerke/ Dokumente:
Nutzungsbedingungen - Allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen - Besonderer Teil (NBS-BT)
Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV)
Eine Übersicht über unsere Gleise ersehen Sie auf unserem Gleisplan.
Alle Personen, die im Bahnpark Augsburg arbeiten oder das Gelände im Rahmen von Veranstaltungen, Arbeiten oder Ausbildungen betreten, müssen zuvor die digitale Betriebs- und Sicherheitseinweisung absolvieren. Sie ergänzt die SbV und informiert über Gefahren, Zutrittsregeln, technische Anlagen, Brandschutz und Verhaltensregeln im Bahnpark. Wir bitten Sie, die Unterweisung über folgenden Link durchzuführen:
Betriebs- und Sicherheitsunterweisung.
Verantwortliches Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen (EIU):
Bahnpark Augsburg gGmbH
Firnhaberstraße 22c
D-86159 Augsburg
Herrn Markus Hehl (Geschäftsführer)
Telefon: +49 (0)178 5318022
Email: dispo@bahnpark-augsburg.eu
Sie erreichen uns telefonisch werktags von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr, per Mail 24h.
Zufahrt für Triebfahrzeugführer:
Es gelten die Örtlichen Richtlinien der DB InfraGO AG. Nachrichtlich: Meldung beim Fahrdienstleiter Augsburg Hbf über GSMR Kurzwahl 1350 oder Langwahl zur Rangierfahrt bis LS 038 in den Bahnpark Augsburg (ehemaliges Bahnbetriebswerk), Gleis 21Bw. Ab Bw-Grenze: Ortsstellbereich. Triebfahrzeugführer ohne Ortskenntnis benötigen einen Lotsen, den der Bahnpark auf Anfrage stellen kann. Im gesamten Bereich des Bahnpark und der DB-Abstellanlage gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 5 bzw. 10 km/h.