Infrastruktur und Regelwerke
Für die "Öffentliche Serviceeinrichtung Bahnpark Augsburg" gelten folgende Regelwerke:
Nutzungsbedingungen - Allgemeiner Teil (NBS-AT)
Nutzungsbedingungen - Besonderer Teil (NBS-BT)
Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV)
Eine Übersicht über unsere Gleise ersehen Sie auf unserem Gleisplan.
Verantwortliches Eisenbahn-Infrastruktur-Unternehmen (EIU):
Bahnpark Augsburg gGmbH
Firnhaberstraße 22c
D-86159 Augsburg
Sie erreichen uns werktags von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr.
Telefon: +49 (0)178 5318022
Email: markus.hehl@bahnpark-augsburg.eu
Zufahrt für Triebfahrzeugführer:
Es gelten die Örtlichen Richtlinien der DB AG. Nachrichtlich: Meldung beim Fahrdienstleiter Augsburg Hbf über GSMR Kurzwahl 1350 oder Langwahl zur Rangierfahrt bis LS 038 in den Bahnpark Augsburg (ehemaliges Bahnbetriebswerk), Gleis 21Bw. Ab Bw-Grenze: Ortsstellbereich. Triebfahrzeugführer ohne Ortskenntnis benötigen einen Lotsen, den der Bahnpark auf Anfrage stellen kann. Im gesamten Bereich des Bahnpark und der DB-Abstellanlage gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 5 bzw. 10 km/h.